Leistungsumfang
Welche konkrete Unterstützung gewünscht wird und welche Aufgaben Bestandteil des Auftrags sind.
Assist2Go arbeitet nicht mit veröffentlichten Stunden- oder Zeittarifen. Jede Anfrage wird anhand des konkreten Bedarfs geprüft. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit einem klar vereinbarten Pauschalpreis.
Kein Auftrag ist exakt wie der andere. Deshalb wird der Preis passend zu der tatsächlich gewünschten Leistung und den jeweiligen Rahmenbedingungen kalkuliert.
Welche konkrete Unterstützung gewünscht wird und welche Aufgaben Bestandteil des Auftrags sind.
Wo die Leistung stattfindet und welcher Anfahrtsaufwand mit dem konkreten Auftrag verbunden ist.
Termin, gewünschter Umfang, organisatorischer Aufwand sowie Besonderheiten des jeweiligen Auftrags.
Ob eine einmalige Leistung oder eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung vereinbart werden soll.
Nachdem die wesentlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, erhalten Sie ein individuelles schriftliches Angebot.
Im Angebot wird beschrieben, welche Leistungen Assist2Go für den konkreten Auftrag übernimmt.
Für den vereinbarten Leistungsumfang wird ein transparenter Gesamtpreis bzw. eine eindeutig definierte Pauschale angegeben.
Soweit relevant werden Termin, Einsatzort, Zeitraum, Wiederholungen und weitere wichtige Vereinbarungen festgehalten.
Die Anfrage allein führt noch nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Beauftragung. Eine Leistung wird erst nach Abstimmung und Annahme des konkreten Angebots durchgeführt.
Assist2Go veröffentlicht keine Stundensätze und rechnet den vereinbarten Auftrag nicht nach 15-Minuten-Einheiten oder anderen Zeittakten ab.
Entscheidend ist der im Angebot beschriebene Leistungsumfang. Dafür wird vor der Beauftragung ein Pauschalpreis vereinbart.
Assist2Go veröffentlicht keinen festen Kilometer- oder Anfahrtstarif. Der Einsatzort und der damit verbundene Anfahrtsaufwand werden bereits bei der Erstellung des individuellen Angebots berücksichtigt.
Ausgangspunkt für die Leistungen von Assist2Go ist 71546 Aspach.
Viele Leistungen werden in Aspach und der näheren bzw. erweiterten Umgebung erbracht.
Auch weiter entfernte Einsatzorte können nach vorheriger Prüfung möglich sein und werden individuell kalkuliert.
Bei einzelnen Aufträgen können Kosten entstehen, die nicht die Vergütung von Assist2Go darstellen, sondern durch Dritte verursacht werden.
Wenn sie im Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag erforderlich sind.
Beispielsweise bei gemeinsam vereinbarten Aktivitäten oder Terminen.
Wenn für einen Auftrag externe Materialien oder Versand benötigt werden.
Externe Druckkosten bei Gestaltung und Druckorganisation.
Soweit solche Fremdkosten bereits bei Angebotserstellung bekannt oder absehbar sind, werden sie im Angebot berücksichtigt oder ausdrücklich gesondert benannt. Maßgeblich sind die Vereinbarungen des jeweiligen Angebots.
Nicht jede Unterstützung ist einmalig. Regelmäßige Besuchstermine, wiederkehrende Büroaufgaben oder andere klar definierte Leistungen können ebenfalls individuell angeboten werden.
Das Angebot legt fest, welche Leistungen, Termine oder Zeiträume von der jeweiligen Vereinbarung umfasst sind.
Besuchsdienst, soziale Teilhabe und persönliche Begleitungsleistungen von Assist2Go werden derzeit privat abgerechnet.
Assist2Go verspricht derzeit keine Abrechnung über die Pflegekasse oder den Entlastungsbetrag. Sollten sich die Voraussetzungen hierfür künftig ändern, werden die entsprechenden Informationen auf der Website angepasst.
Vor der Beauftragung erhalten Sie die wesentlichen Vereinbarungen und den Pauschalpreis schriftlich.
Nach Annahme des Angebots wird der vereinbarte Auftrag im festgelegten Umfang durchgeführt.
Nach der vereinbarten Leistung erhalten Sie eine nachvollziehbare Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 10 Tage, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Die Leistungen und Rahmenbedingungen können sich je nach Auftrag deutlich unterscheiden. Deshalb wird jede konkrete Anfrage individuell kalkuliert und vor der Beauftragung mit einem transparenten Pauschalpreis angeboten.
Nein. Assist2Go arbeitet für die angebotenen Leistungen nicht mehr mit veröffentlichten Stundensätzen oder festen Zeiteinheiten. Grundlage ist das individuell erstellte Angebot mit dem darin vereinbarten Pauschalpreis.
Nein. Sie können Ihr Anliegen zunächst schildern. Erst nach Klärung des konkreten Bedarfs wird ein Angebot erstellt. Eine kostenpflichtige Leistung entsteht nicht allein dadurch, dass Sie eine Anfrage senden.
Nein. Einsatzort und Anfahrtsaufwand werden individuell bei der Kalkulation des jeweiligen Auftrags berücksichtigt.
Wenn sich der vereinbarte Leistungsumfang wesentlich ändern soll, wird dies zunächst gemeinsam abgestimmt. Zusätzliche Leistungen außerhalb des bestehenden Angebots werden nicht einfach über zusätzliche Stunden berechnet.
Nicht zwingend. Externe Kosten wie Parkgebühren, Eintritt, Porto, Material oder Leistungen eines Druckdienstleisters werden entsprechend dem konkreten Auftrag behandelt. Soweit sie im Voraus absehbar sind, werden sie im Angebot berücksichtigt oder gesondert benannt.
Ja. Auch wiederkehrende Leistungen können individuell angeboten werden. Welche Leistungen und Termine von der Pauschale umfasst sind, wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
Derzeit nicht. Besuchs- und Begleitungsleistungen von Assist2Go sind aktuell privat zu bezahlen.
Teilen Sie Assist2Go kurz mit, welche Unterstützung benötigt wird. Nach Klärung des Leistungsumfangs und der Rahmenbedingungen erhalten Sie ein individuelles Angebot.